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Gefahrgut

ZIELGRUPPE

Kraftfahrer*, die kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern möchten

HINTERGRUND

Gefahrguttransporte durchführen, heißt, Verantwortung für sich und seine Umwelt zu übernehmen. Fahrer*, die nach den gültigen Vorschriften Gefahrgut ohne Freistellung transportieren, benötigen eine Schulung. Im Basiskurs vermitteln wir Ihnen den sachgemäßen Umgang mit den Vorschriften und die dazugehörige praktische Umsetzung für die sichere Gefahrgutbeförderung, um Bußgelder zu vermeiden.

Hinweis: Nach BKrFQV „2020“ können ADR Schulungen auf die Kraftfahrer Weiterbildung „Module“ SZ95, angerechnet werden.

BKrFQV §4

(4) Die nach Landesrecht zuständige Behörde rechnet andere abgeschlossene spezielle Aus- oder
Weiterbildungsmaßnahmen als Teil des Unterrichts an. Anzurechnen im Umfang von sieben Unterrichtseinheiten
sind die

  1. Ausbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
  2. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S.
    13) für Fahrzeugführer, die zuletzt durch den Beschluss (EU) 2019/1094 (ABl. L 173 vom 27.6.2019, S. 52)
    geändert worden ist



ZUSATZLEISTUNGEN

Teilnehmerunterlagen sind im Preis inbegriffen.

RECHTLICHE / NORMATIVE GRUNDLAGEN

8.2.1.2 ADR

INHALTE BASISKURS

Theorie (18 UE):
– Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
– Dokumentation
– Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
– Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
– Durchführung der Beförderung
– Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
– Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen (theoretischer Teil)
Praxis (1 UE):
– Übung zur Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
– Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen (Feuerlöschübung)

Prüfung (1 UE):
– schriftliche IHK Prüfung: Findet am Abschlusstag statt. Prüfungszeit 45 Min Info: Prüfungssprache ist Deutsch.

VORAUSSETZUNGEN

– Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
– gültige Fahrerlaubnis

INHALTE AUFFRISCHUNGSSCHULUNG

Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen:
Theorie (8 UE):
– Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
– Dokumentation
– Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
– Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
– Durchführung der Beförderung (theoretischer Teil)
– Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
– Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Praxis (4 UE):
– Durchführung der Beförderung (praktischer Teil)
Prüfung (30 min):
– schriftliche IHK Prüfung: Findet am Abschlusstag statt. Prüfungszeit 30 Min Info: Prüfungssprache ist Deutsch.

VORAUSSETZUNGEN

– gültige ADR-Schulungsbescheinigung
– Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
– gültige Fahrerlaubnis

ABSCHLUSS

– ADR-Schulungsbescheinigung wird ausgestellt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer

GÜLTIGKEIT

5 Jahre

Unterweisung nach 1.3 ADR

Anwendungsbereich
Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.

Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen