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DIGITALER FAHRTENSCHREIBER-DTCO

ZIELGRUPPE

Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr.

HINTERGRUND

Bundesweit wird ein Großteil aller Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Kontrollmittel und andere Tätigkeitsnachweise vergeben.
Mit einer Qualifizierung zum richtigen Umgang mit Fahrtenschreibern erfüllen Sie die Anforderungen des Gesetzgebers und minimieren das Bußgeldrisiko.

Die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers ist bereits seit dem 01.05.2006 in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie in Bussen mit mehr als neun Sitzen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit Anhänger gewerbliche Transporte durchführen und in der Kombination ein zGG von 3,5 Tonnen überschreiten.

NEU ab: 01.07.2026. Müssen alle Fahrzeuge über 2,5 to zGG (z.B Sprinter) im grenzüberschreitenden Verkehr sich an die Lenk und Ruhezeiten halten und es muss der neue intelligente Tachograph verbaut sein.

Neu ab: 31.12.2024. Mitführungspflicht: ALLE aufzeichnungspflichtigen Fahrten müssen dann nicht mehr 28 Tage, sondern nun 56 Tage den Kontrollorganen ausgehändigt werden.

Neu ab 31.12.2024. Müssen ALLE Aufzeichnungspflichtige Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit dem neuen intelligenten Tachograph ausgerüstet bzw. umgerüstet sein.

Bußgeld: Fehlende Schulung kann den Unternehmer bis zu 750 € pro Tag kosten, das nicht ordnungsgemäße Einstellen des Zeitgruppenschalters kann den Fahrer zw. 30,00 € bis 250,00 € kosten


In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Rechtsgrundlagen für den Einsatz des digitalen Fahrtenschreibers.
Die praktische Bedienung ist ein obligatorisches Unterweisungsthema. Der Schwerpunkt liegt in den Kenntnissen, die der Fahrer* beim täglichen Umgang mit der neuen Technik benötigt – sowohl während der Fahrt als auch bei der Erstellung von Ausdrucken.
Sie erhalten einen Überblick über die Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal.
Es ist wichtig, dass Sie die aktuellen Änderungen zu berücksichtigen wissen.

ZUSATZLEISTUNGEN

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RECHTLICHE / NORMATIVE GRUNDLAGEN

Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 561/2006); Fahrpersonalverordnung (FPersV); Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (Artikel 33 VO (EU) Nr. 165/2014);

INHALTE

– Rechtliche Grundlagen
– Pflichten und Befugnisse für das Fahrpersonal
– Aufbau und Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers
– Tätigkeiten zu Schichtbeginn, unterwegs und beim Schichtende
– Dokumentation und Speicherung
– Mitführpflichten und Kontrolle
– Vermeidung von Bußgeldern und Strafen
– Praktische Übungen

VORAUSSETZUNGEN

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

ABSCHLUSS

Teilnahmebestätigung

Ausbildungszeit:

4 UE


Fahrtenschreiber Schulungsgeräte