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EU-BKF (BKrFQG)

Zielgruppe

Kraftfahrer im Güterverkehr, die dem BKrFQG unterliegen.

Hintergrund

Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.

Zusatzleistungen

Lehrmaterial und Verpflegung sind inkl.

Rechtliche Grundlagen

Mit dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr’, dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt.

Inhalte

Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis aller Kenntnisbereiche für den Güterkraftverkehr Anlage 1 BKrFQV:

Modul 1 – Wirtschaftlich fahren
– Wer profitiert vom Sparen?
– Wie Fahrwiderstände Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs beeinflussen
– Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege
– Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme
– Alternative Kraftstoffe und Antriebe
– Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise
– Die Eco-Regeln: So sind Sie besonders wirtschaftlich unterwegs

Modul 2 – Vorschriften für den Güterkraftverkehr
– Gesetzliche Regelungen
– Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
– Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
– Besondere Transporte
– Lenk- und Ruhezeiten
– Kontrolle der Fahrzeiten
– Einweisung in die Bedienung digitaler Fahrtenschreiber

Modul 3 – Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
– Das Gefahrenpotenzial in Ihrem Beruf
– Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
– Vermeiden von Gefahrensituationen
– Brems- und Assistenzsysteme
– Verhalten bei Not- und Zwischenfällen

Modul 4 – Fahrer und Image
– Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
– Ihr Beitrag zu einem positiven Unternehmensbild
– Die Qualität Ihrer Leistung im Arbeitsalltag
– Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche Verfassung verbessern
– Kriminalität und Schleusung vorbeugen

Modul 5 – Ladung sichern
– Gefahren durch unzureichend gesicherte Ladung
– Gesetzliche Regelungen
– Physikalische Kräfte
– Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung
– Zurr- und Hilfsmittel für die Ladungssicherung
– Arten der Ladungssicherung
– Berechnungen zur Ladungssicherung

Voraussetzungen

Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE

Abschluss

Teilnahmebescheinigung pro Modul oder Gesamtbescheinigung der 35 Std. zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitstunden teilnehmen, erhält er keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Gültigkeit

Alle 5 Jahre erneuter Nachweis der kompletten Weiterbildung (35 Std.).

Hinweis

Wir sind eine gem. § 9 BKrFQG durch das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein anerkannte Ausbildungsstätte.