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Hubarbeitsbühnen

Zielgruppe

Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen keine praktische Erfahrungen haben und zukünftig diese bedienen sollen.

Hintergrund

Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener* von Hubarbeitsbühnen.

Zusatzleistungen

Teilnehmerunterlagen und Verpflegung inkl.

Rechtliche Grundlagen

DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Regel 100-500 (BGR 500); BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz.

Inhalte

– Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
– Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
– Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
– Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen
– Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass
– Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur
– Abnahme, Prüfung, Prüfbuch
– Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt
– Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit
– Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern
– Transport auf der Straße
– Personentransport
– Praktische Übungen
– Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

Voraussetzungen

Technisches Verständnis, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung. Außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Abschluss

Personenbezogener ‘Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen / Zertifikat Hubarbeitsbühnenbediener’ mit interner Prüfung (schriftlich und praktisch gem. DGUV Grundsatz 308-008).

Gültigkeit

Der personenbezogene Bedienerausweis Hubarbeitsbühnenbediener gilt unbefristet.

Dauer:

2 Tage