Zielgruppe
Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden.
Hintergrund
Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Rechtliche / normative Grundlagen
DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV
Inhalte
– Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
– Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
– Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
– Persönliche Schutzausrüstungen
– Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
– Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
– Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
– Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
– Verhalten bei Störungen
– Praktische Übungen
– Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Voraussetzungen
Erfahrung oder geringe Erfahrung in der Kranbedienung, Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen)
Gültigkeit
Der personenbezogene Kranführerausweis gilt unbefristet.
Zielgruppe LKW Ladekran
– Beschäftigte aus dem Baugewerbe
– Beschäftigte aus Bau- oder Technikberufen
– Personen die für zukünftige Tätigkeiten eine dokumentierte Lkw-Ladekranunterweisung benötigen
Hintergrund
Der Umgang mit Lkw-Ladekranen birgt hohe Gefahrenpotenziale. Um diese zu minimieren, müssen Bediener (m/w/d) sowie Instandsetzungspersonal eine umfassende Unterweisung erhalten. Wir vermittelt Ihnen praxisorientiert die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit diesen Geräten.
Nutzen
– Sie erwerben Kenntnisse zur Bedienung eines LKW-Ladekrans
– Sie kennen das Gefährdungspotential, das von einem LKW-Ladekran ausgeht
– Sie profitieren von einem praxisnahen Unterricht und einem kollegialen Erfahrungsaustausch
Rechtliche / normative Grundlagen
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– DGUV Vorschrift 1
– DGUV Vorschrift 52
– DGUV Grundsatz 309-003
Inhalte
Theorie
– rechtliche Grundlagen
– Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
– Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
– Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen
– Sicherheitseinrichtungen an Lkw-Ladekranen
– Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
– Einweisung und Handzeichengebung
– Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung
– Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
– Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
– Verhalten bei Störungen
Praxis
– praktische Übung
– Anschlagen von Lasten
Prüfung (Theorie/Praxis)
Voraussetzungen
– Mindestalter 18 Jahre
– gesundheitlichen Eignung (besonders räumliches Sehen)
Gültigkeit
unbefristet